BAFA Zuschuss Wärmepumpen | Änderung beim Antragsverfahren ab 2018

Bisher konnten Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen  den Förderantrag auch innerhalb einer Zeitspanne von bis zu 9 Monaten NACH Durchführung der Maßnahme, wie z. B. der Umstellung auf effiziente Wärmepumpen stellen. Das ändert sich – mit einer Übergangsregelung – ab 2018. Anlagen, die bis 31.12.

Nach Informationen, die auf der Webseite des Bafa zur Förderung effizienter Wärmepumpen veröffentlicht wurde, gleicht man damit die Antragsverfahren zwischen o. g. Personenkreis und Unternehmen bzw. gewerblicher Nutzung an. Hier musste der Förderantrag schon immer VOR der Beauftragung der Maßnahme gestellt werden.

Details zum Antragsverfahren und weitere Infos dazu erhalten Sie direkt auf der
Webseite! Es gibt auch noch einen separaten Link zur Sonderregelung (Übergangsfrist bis 30.09.2018!), welche per Antrag ebenso in Anspruch genommen werden kann. Hier gilt es aber genau hinzuschauen.

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